In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 2023 alle Haushalte einen Rundfunkbeitrag zahlen, der aktuell 17,98 € pro Monat beträgt. Doch es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Ermäßigung oder sogar Befreiung von dieser Gebühr, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Ein Inhaber eines Behindertenausweises hat nun sein Geheimnis verraten, wie er nur 5,83 € monatlich für den Rundfunkbeitrag zahlt.
Welche Voraussetzungen für die Ermäßigung?
Die Ermäßigung auf nur 5,83 € monatlich gilt ausschließlich für Personen, die im Besitz eines Behindertenausweises mit dem Merkzeichen RF sind. Dieses Merkzeichen steht für „Rundfunk-Fernsehen“ und zeigt an, dass die betreffende Person aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Teilhabe am öffentlichen Leben stark eingeschränkt ist.
- ❗️ Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 oder mehr kann unter bestimmten Bedingungen eine Ermäßigung beantragt werden.
- 👀 Menschen, die blind sind oder schwerhörig sind und das Merkzeichen RF tragen, sind ebenfalls berechtigt.
- 📄 Ein Bescheid vom zuständigen Amt ist oftmals nötig, um die Ermäßigung zu beantragen.
Wann ist eine vollständige Befreiung möglich?
Einige Personen müssen gar keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Hierzu zählen:
- 👂 Menschen mit dem Merkzeichen „TBl“, das für taub-blinde Personen steht.
- 💰 Empfänger von Blindenhilfe oder Sozialhilfe, die nachweisen können, dass ihr Einkommen unterhalb eines bestimmten Satzes liegt.
- 📜 Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.
So beantragen Sie die Ermäßigung
Der Antrag für die Ermäßigung oder Befreiung kann in wenigen Schritten gestellt werden:
- 🔍 Informationen sammeln: Überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- 📋 Antragsformular herunterladen: Der Antrag ist online auf der Webseite des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhältlich.
- ✉️ Antrag ausfüllen und abschicken: Senden Sie den ausgefüllten Antrag an den Beitragsservice in Köln.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Um die Ermäßigung zu beanspruchen, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Dazu gehören:
- 📝 Ihr Behindertenausweis mit dem Merkzeichen RF.
- 📄 Ein Bescheid für erhaltene Sozialleistungen, wenn zutreffend.
- 📊 Dokumentation des Grads der Behinderung, falls dieser nicht im Ausweis vermerkt ist.
Die Antragstellung kann Rückwirkungen auf bis zu drei Jahre haben, sofern die Nachweise vorliegen. Es lohnt sich also, rechtzeitig zu handeln und die Gebühren zu überprüfen!



